Jean-Noël Rey

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Fahrlässige Körperverletzung

Vor rund vier Jahren entschied der Bundesrat, beim Nationalstrassenbau müssten die Projekte mit dem höchsten Verkehrsaufkommen und dem grössten -nutzen prioritär verwirklicht werden. Man hat dabei richtigerweise beschlossen, dass auch die Umfahrung von Visp und Pfyn vordringlich realisiert werden müssten. In der Zwischenzeit hat man die Streckenführung der Kantonsstrasse zwischen Leuk/Susten und Salgesch auf das frühere SBB-Trassee verlegt. Als nächster Schritt soll der Bau der Autobahn durch den Pfynwald vorangetrieben werden. Aber weiter oben in Visp zwängt sich der Durchgangsverkehr weiterhin mitten durch das Dorf.

Seit 20 Jahren herrscht hier der absolute Notstand. Während den Hauptstosszeiten stauen sich die Autokolonnen kilometerweit. Für die dort lebende und arbeitende Bevölkerung ist das eine grosse gesundheitliche und wirtschaftliche Belastung. Auf eine provisorische Entlastungsstrasse warten Einwohner und Wirtschaft seit Jahren vergeblich.

Baudirektor Jean-Jacques Rey-Bellet baut stattdessen lieber eine neue de Luxe Kantonsstrasse zwischen Leuk/Susten und Salgesch. Ich habe nichts gegen diese neue Strassenverbindung. Ich habe aber etwas dagegen, dass man die Prioritäten falsch setzt. Man hätte zuerst die Verkehrsengpässe in Visp beheben müssen, und danach erst den Abschnitt Leuk-Salgesch angehen sollen.



Es ist wissenschaftliche erwiesen, dass stehender Verkehr mehr Luftverschmutzung verursacht. Es ist erwiesen, dass anhaltende Luftverschmutzung zu schweren Erkrankungen der Atemwege führt. Permanenter Verkehrslärm macht ebenfalls krank.



Leiden tut aber auch die regionale Wirtschaft. Sie verliert wegen der täglichen Verkehrskatastrophe in Visp viel Zeit und noch mehr Geld. Rey-Bellet hätte also schon längst reagieren und die Gemeinde vom Durchgangsverkehr entlasten müssen. Aber Visp liegt leider nicht auf seinem Nachhauseweg.

Wer untätig bleibt wie der kantonale Baudirektor, spielt mit der Gesundheit der Bevölkerung und der Existenzgrundlage des lokalen und regionalen Gewerbes. Er handelt auch gegen die Verfassung, denn diese garantiert jedem Schweizer und jeder Schweizerin die Unversehrtheit von Leib und Leben. In Visp wird dieser Grundsatz täglich eklatant verletzt. Man kann sich ausserdem fragen, ob die Situation in Visp nicht langsam aber sicher dem Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung nahe kommt.

Jean-Noel REY, Nationalrat 2. August 2007

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