Jean-Noël Rey

logo ps

accueil > opinions politiques > discours > Steuergerechtigkeit

OPINIONS

Mehr Steuergerechtigkeit

Das Bundesgerichtsurteil vom 1. Juni 2007 hat dem wilden Steuerwettbewerb unter den Kantonen eine deutliche Abfuhr erteilt. Es erklärte degressive Steuertarife schlicht als gesetzwidrig. Das Bundesgericht rief damit unmissverständlich in Erinnerung, dass dem interkantonalen Steuerwettbewerb Grenzen gesetzt werden müssen. In der Antwort auf meine Einfache Anfrage vom Dezember 2005 sah es der Bundesrat noch anders: er behauptete, das Bundesgericht lasse den Kantonen eine grosse Freiheit bei der Auslegung des Verfassungsgrundsatzes, wonach die Steuern den finanziellen Möglichkeiten der Steuerpflichtigen zu entsprechen haben. Nun - der Bundesrat befand sich ganz offensichtlich auf dem Holzweg!

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit verteidigte Finanzminister Merz den degressiven Steuertarif des Kantons Obwalden und schloss sich ganz einfach der herrschenden Meinung an. Statt sich im Sinne der Bundesverfassung für Steuergerechtigkeit einzusetzen, trat er für Steuergeschenke ein.

Es erweist sich deshalb als notwendig, dem überbordenden Steuerwettbewerb zusätzliche Schranken aufzuerlegen. Sie finden sich in der Steuergerechtigkeits-Initiative der Sozialdemokratischen Partei. Die Initiative sieht eine untere Grenze für die Steuern auf sehr hohen Einkommen und Vermögen vor. Betroffen sind die Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen über 250 000 Fr. oder einem Reinvermögen über 2 Mio. Fr, also eine kleine Minderheit. Weshalb braucht es solche Limiten für mehr Steuergerechtigkeit? Das Volksbegehren zielt ab auf mehr Steuergerechtigkeit: Erstens zwischen hohen und tiefen Einkommen und Vermögen, weil Superreiche gegenüber der restlichen Bevölkerung nicht mehr bevorzugt behandelt werden sollen. Und zweitens zwischen Kantonen, weil die Steuerunterschiede nicht immer noch grösser werden.

Der uneingeschränkte Steuerwettbewerb führt unweigerlich dazu, dass die Steuerlast vorab bei den Arbeitseinkommen und beim Konsum anfällt (den unbeweglichsten Steuersubstraten also), während das Kapital (das beweglichste Steuersubstrat) mehr oder weniger ungeschoren davonkommt. Der grenzenlose Steuerwettbewerb schwächt den Sozialstaat und unterminiert so die Grundlage des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhalts des Landes. Kantone und Gemeinden versuchen, sich gegenseitig reiche Steuerpflichtige abzujagen, um ihnen dann Steuergeschenke zu präsentieren. Die Kosten dieses Konkurrenzkampfes bezahlen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Lande. Zusammen mit dem Mittelstand müssen so die Einnahmenverluste kompensiert werden, die durch die Steuergeschenke an die Reichsten im Lande entstehen. Die arbeitende Bevölkerung und der Mittelstand haben die Folgen der Finanzmängel im Bildungswesen, bei den Spitälern und bei der Sicherheit zu tragen.

Der zügellose interkantonale Steuerwettbewerb und die soziale Abrüstung sind die beiden Seiten der gleichen Medaille, während die Wirkungen auf das Wirtschaftswachstums, wie das Beispiel des Kantons Tessin unmissverständlich zeigt, höchst riskant sind!

Glücklicherweise rief das Bundesgericht der politischen Klasse die Pflicht zur Steuergerechtigkeit unüberhörbar in Erinnerung.

Jean-Noel REY, Nationalrat

26. Juni 2007

©2006 | jn.rey@bluewin.ch | 1958 St-Léonard | tél: +41 (0)27 203 92 10 | fax: +41 (0)27 203 92 12