Am vergangenen 6. August haben die Gebirgskantone eine Erhöhung des Wasserzinsmaximums von heute 80 Franken auf neu 100 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung Energie und einen Speicherzuschlag für Spitzenstrom öffentlich gefordert. Zweifellos ein legitimes Anliegen. Bereits am 24. März 2006 habe ich in diesem Bereich ein Postulat eingereicht. Es verlangt vom Bundesrat einen Bericht zu diesem Thema. 52 Nationalräte der unterschiedlichsten Couleurs haben diesen Vorstoss mit unterzeichnet. Schon zwei Monate später hiess der Bundesrat das Postulat gut. Auf den Bericht wartet die Öffentlichkeit allerdings bis zum heutigen Tag. Wäre es nicht langsam an der Zeit, dass er endlich publiziert wird?
Der Wasserzins ist eine Entschädigung für die Nutzung der Wasserkraft, die aus unsern fliessenden Gewässern gewonnen - also produziert - wird. Die jährlichen Einnahmen für den Kanton Wallis belaufen sich auf 108 Millionen Franken. Dieser Wasserzins kann von den Kantonen autonom erhoben werden. Doch legt der Bund eine obere Limite fest, um landesweit eine gewisse Harmonisierung zu erzielen. Das ist der Grund, warum sich das eidgenössische Parlament mit dem Thema befassen muss, wenn der Maximalsatz zur Debatte steht.
Die letzte Erhöhung wurde vor 10 Jahren - also im Jahre 1997 - vorgenommen. Die geltende Gesetzgebung sieht für den Wasserzins keinen Teuerungsausgleich vor! Doch seither kassieren die grossen Elektrizitätsgesellschaften phantastische Gewinne, mehr als 2 Milliarden Franken im Jahre 2006. Der Geldsegen floss indessen an den kantonalen Kassen des Wallis vorbei direkt in jene der Gesellschaften. Diese sind jedoch grösstenteils in den finanzstarken Kantonen des Mittellandes zu Hause. Nutzniesser der grossen Gewinner waren also auch die Domizilkantone, die mit höheren Steuererträgen eingedeckt wurden. Nur der Kanton Wallis ging bei der Verteilung dieser höheren Gewinne bisher leer aus. Ist das gerecht? 10 Jahre unveränderte Wasserzinsen, kein Teuerungsausgleich für die Wasserschlosskantone in den Bergen, also auch keine zusätzlichen Steuereinnahmen für sie, dafür mehr Gewinne für die Gesellschaften und für die finanzstarken Sitzkantone der grossen Elektrizitätsgesellschaften!
Also war es nur folgerichtig, wenn nun die Gebirgskantone zusätzlich einen Speicherzuschlag für den Spitzenstrom verlangen. Allerdings auf ein Maximum von 50 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung beschränkt. Damit sollen die Bereitstellung der Speicherkapazität und die Produktion von Spitzenstrom abgegolten werden. Denn der Wert dieser Spitzenenergie hat stark zugenommen, von rund 1,5 auf etwa 2,2 Rappen pro Kilowattstunde (KWh). Dies ist eine Folge des wachsenden Strombedarfs. Diese Wertsteigerung muss bei der Berechnung des Gesamtwasserzinses berücksichtigt werden.
Zwischen 1999 und 2006 hat sich der Durchschnittspreis der KWh vervierfacht. Die Anliegen der Gebirgskantone wirken sich für die Konsumentinnen und Konsumenten mit einer Preiserhöhung von nur 0,3 Rappen pro KWh aus. Für das Wallis allerdings ergäben sich Mehreinnahmen von nahezu 56 Millionen Franken. Diese könnte der Kanton in die Wirtschaft des Kantons und in die Sanierung der Wasserläufe investieren. Die Gebirgskantone sind bestens geeignet, den Elektrizitätsgesellschaften zu helfen, ihre Ausbauvorhaben für die Wasserkraft und die Modernisierung oder den Bau von neuen Leitungen für den Transport und die Verteilung von Strom zu verwirklichen. Es ist deshalb nur gerecht, wenn die Gebirgskantone aktiv werden, um ihre Ressourcen aufzuwerten - ganz im Sinne der neuen Regionalpolitik.
Jean-Noël REY, Nationalrat, 1. September 2007
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